... bei uns in Großbuchstaben.
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN / STORNIERUNGEN
Für diese Maßnahme gilt
- das allgemeine 14-tägige Recht auf Widerruf laut BGB. Die Frist errechnet sich ab Kaufdatum, weil der Kauf und die digitale Lieferung der Zugangsberechtigung taggleich sind.
- die PRIME-EDU - Garantie über die o.g. 14 Tage hinaus, wenn die Option "Reservierung (Anzahlung) für Bildungsurlaub" gewählt wird. Hier zahlen wir 100% der Anzahlung zurück, wenn der Arbeitgeber (ArbG) dem BU-Antrag widerspricht. Die Garantie gilt für 20 Arbeitstage, ab Kaufdatum. Sollte der ArbG mehr Zeit für eine Prüfung benötigen oder den Antrag ablehnen, bekommen Sie ihr Geld innerhalb von 3 Arbeitstagen zurückerstattet, wenn Sie uns die arbeitgeberseitige Information schriftlich einreichen.
- keine weitere Rücktrittsmöglichkeit neben den o.g. Optionen.
- im Fall der Absage dieser Maßnahme durch PRIME-EDU werden alle gebuchten und bezahlten "Ticketpreise" zu 100% erstattet. Für bis dahin angefallenen Kosten seitens der Teilnehmer besteht kein Haftungsanspruch, sofern die Absage nicht mindestens 3 Tage vor Maßnahmenstart stattfindet.
- eine Mindestteilnehmerzahl von 6 (sechs) zahlenden Personen. Bei nicht erreichen der Anzahl wird die Maßnahme spätestens 4 Wochen vor geplantem Maßnahmenstart abgesagt. Es erfolgt eine Rückerstattung der Teilnehmergebühren oder eine kostenlose Umbuchung auf die gleiche Maßnahme später im Jahresverlauf, inklusive erneuter PRIME-EDU-Garantie für den BU-Beantragungszeitraum beim ArbG.
- folgende salvatorische Klausel: Unwirksame Bedingung werden durch die gesetzlich nächstliegende Regelung ersetzt.
SONSTIGES
Im Allgemeinen gilt
- eine verpflichtende Teilnahme von mind. 80 % an der Maßnahme, sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder eine neue Arbeitsstelle nach SGB III angetreten wird; bei Nicht-Erreichen der genannten Mindest-Teilnahmequote kann keine Teilnahmebescheinigung (s.u.) ausgestellt werden oder es wird auf schriftlichen Antrag eine mit stundengenauen Anwesenheiten dokumentierten Teilnehmerbescheinigung erstellt
- die Leistungsbewertung durch den / die Trainer oder lehrende Person(en) anhand von Prüfungskriterien, Mitarbeit und Anwesenheit, sofern für die Maßnahme erforderlich
- die automatische Übersendung / Zustellung / Downloadverfügbarkeit der Teilnahmebescheinigung durch das Kurpfalz Institut (s.o.). Es muss kein Antrag gestellt werden. Sollte eine Zustellung innerhalb von 4 Wochen nicht erfolgt sein, bitte wir um Kontaktaufnahme, zwecks Klärung des Verbleibs der Bescheinigung.
- die An-/Abreise - sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders benannt - als selbständig und auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Mit dem Antritt der Reise zur Maßnahme und bis zur Beendigung der Rückreise (Verlassen / Erreichen der Wohnungstür) greift die Unfallversicherung des Kurpfalz Instituts bei der VBG Ludwigsburg
- ein wertschätzender und respektvoller Umgang der Teilnehmenden untereinander. Wir behalten uns vor, staatsgefährdende Aktivitäten oder Aussagen, sowie diskriminierendes, beleidigendes oder verletzendes Verhalten zu maßregeln, zu sanktionieren oder die entsprechende Person von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Gleichermaßen sind körperliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und werden ggf. unterbunden. Bewertende und umsetzende Person(en) sind die Trainer / Lehrenden vor Ort.
- die Webseite >> https://www.kurpfalz-institut.de/meldungen-jeder-art << als offizieller und allgemeiner Kommunikationskanal für Rückmeldungen aller Art